Bei plötzlichen und kurzfristigen Erkrankungen von Kolleginnen und Kollegen wird die Vertretung wie folgt geregelt:
Am ersten Tag des Ausfalls einer Lehrkraft beaufsichtigt die Kollegin/ der Kollege der Nachbarklasse (Parallelklasse) in der ersten und zweiten Stunde die Kinder mit. Ab der dritten Stunde werden nach einem festen Plan gleichmäßig ca. 3 Kinder auf die anderen Klassen verteilt.
Für die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler ist in beiden Fällen die Lehrkraft der Parallelklasse verantwortlich, weil sie mit den Unterrichtsinhalten der Jahrgangsstufe bestens vertraut ist und somit Übungs- und Arbeitsmaterialien gezielt einsetzen kann.
Ab dem zweiten Tag des Ausfalls einer Lehrkraft greifen wir auf externe Vertretungskräfte aus dem schulinternen Pool im Rahmen der „Verlässlichen Schule“ zurück.
Hilfestellung und Materialien erhält die Vertretungskraft am ersten Tag durch die Parallelklassenlehrerin.
Der Unterricht in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht hat dann absolute Priorität.